BERUFSBILD
Notarfachangestellte sind nicht nur beim Hauskauf oder in Erbschaftsangelegenheiten ein fester Bestandteil der Notariate. Sie stehen darüber hinaus auch der Mandantschaft in enger Zusammenarbeit mit den Notarinnen und Notaren zur Seite. Zu den Tätigkeitsfeldern zählen beispielsweise die Bereiche Immobilien, Ehe und Familie, Erbe und Schenkung, Unternehmen, Personenvorsorge sowie Mediation.
Je nach Schwerpunkt der Ausbildungskanzlei haben die Auszubildenden auch Kontakt zu Gerichten und Registern, müssen Anfragen einholen, Urteile abfragen oder Veränderungen anzeigen.
AUSBILDUNG NACH DER NEUEN AUSBILDUNGSVERORDNUNG
Seit 2015 gilt die neue Verordnung für die Ausbildungsberufe Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Notar- und Patentanwaltsfachangestellte. Die Ausbildung ist nun, wie viele andere Ausbildungsberufe, in Lernfeldern strukturiert. Eine Besonderheit der Ausbildung zum/zur Notarfachangestellten ist, dass das erste Ausbildungsjahr (Grundstufe) an der jeweilig zuständigen Berufsschule regelmäßig an zwei Berufsschultagen pro Woche unterrichtet wird. Das zweite und dritte Ausbildungsjahr (Fachstufe) wird in der Folge im gesamten Kammerbezirk der Notarkammer Frankfurt in Blockform an der Hans-Böckler-Schule in Frankfurt unterrichtet.
Nähere Informationen und Möglichkeiten zum Download finden Sie unter:
Die Verordnung gilt für Auszubildende die zum Schuljahr 2015 /2016 ihre Ausbildung begonnen haben. Der Rahmenlehrplan für die Berufsschule ist abrufbar unter:
PRÜFUNGEN
Die Zwischenprüfung findet nach einem Jahr in den Prüfungsbereichen
1. Rechtsanwendung sowie
2. Kommunikation und Büroorganisation
mit Hilfe schriftlich zu bearbeitender fallbezogener Aufgaben und einer Prüfungszeit von jeweils 60 Minuten statt.
Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Der schriftliche Prüfungsteil ist für den Ausbildungsberuf Notarfachangestellte/r in den Prüfungsbereichen:
1. Geschäfts- und Leistungsprozesse (60 Minuten),
2. Rechtsanwendung im Notarbereich;
die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen (150 Minuten)
3. Kosten (90 Minuten) sowie
4. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten).
Im mündlichen Prüfungsteil sollen die zu Prüfenden zu folgenden Bereichen befragt werden:
1. Notariatsgeschäfte,
2. notarielles Berufs- und Verfahrensrecht,
3. Kostenrecht oder
4. elektronischer Rechtsverkehr im Notariat.
Die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen. Die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten. Die Vorbereitungszeit beträgt ebenfalls 15 Minuten.
Prüfungstermine
Die Einstellungschancen nach der Ausbildung sind gut. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt bietet darüber hinaus Kurse und Examen zum/zur Notarfachwirt/in an.
KONTAKT
Hans-Böckler-Schule
Rohrbachstraße 38
60389 Frankfurt am Main
StD Samuel Mücher
Abteilungsleiter für die Bereiche ReNo, Justiz und Verwaltung
samuel.muecher@stadt-frankfurt.de
Für die Berufsausbildung "zuständige Stellen", bei denen weitere Informationen über den Ausbildungsberuf zu erhalten sind
Notarkammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 24745326-0 (bzw. -12)
Fax: 069 24745326-29
E-Mail: bewerbungnofa@notk-ffm.de
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
IMPRESSUM
Hans-Böckler-Schule
Rohrbachstraße 38
60389 Frankfurt am Main
Tel: 069-212 34447 oder 069-212 34409
poststelle.hans-boeckler-schule@stadt-frankfurt.de
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